Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Verkauf, der Vertrieb und die Installation von Photovoltaikanlagen und Energiespeichersystemen sowie weiterer Systeme im Bereich regenerativer bzw. erneuerbarer Energien; die Entwicklung von Lösungen im Bereich Digitalisierung und Energieoptimierung, Groß- und Außenhandel mit hlardware der Elektro- und Informationstechnik; Vermarktung von Photovoltaikanlagen sowie Unternehmensberatung.