Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung und Kontrolle dieser Beteiligungen. Die strategische Ausrichtung und Entwicklung der Tochtergesellschaften sowie die Festlegung der Geschäftspolitik und -ziele für den gesamten Konzern. Die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen, einschließlich Kapitalbeschaffung, Investitionsplanung und Finanzmanagement für den Konzern. Die Durchführung von Risikomanagementaktivitäten, einschließlich der Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken im Konzern sowie die Entwicklung von Richtlinien und Strategien zur Risikominimierung. Die Erbringung von Beratungsleistungen für die Tochtergesellschaften in den Bereichen strategische Planung, Organisationsentwicklung, Prozessoptimierung, Marketing und andere geschäftliche Aspekte. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sowie die Unterstützung bei der Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Dienstleistungen. Die Verwaltung und Entwicklung von Immobilien und Grundstücken im Besitz des Konzerns. Die zentrale Verwaltung von Personalangelegenheiten für den gesamten Konzern, einschließlich Personalplanung, Rekrutierung, Schulung und Leistungsmanagement.