Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung im Bereich Automotive, Antriebstechnik, Energie, Maritim, Bauwesen, Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und/oder Technologie-Know How.
Zudem der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme persönlicher Haftung und /oder der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften oder bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung(GmbH) oder bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und/oder geschäftsführende Gesellschafterin an Kommandtigesellschaften und/oder Kommanditgesellschaften auf Aktien.