Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften sowie Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Führung der Geschäfte der Gesellschaft, an der sie beteiligt ist, zu übernehmen.