Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen für erneuerba-re Energien im Bereich der Offshore-Windenergie, unter Verwendung eigener Softwareprodukte, sowie die Erbringung von Beratungsdiensten für erneuerbare Energie. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäf-ten und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Unternehmensgegenstands notwendig oder nützlich erscheinen und die den Gegenstand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.