Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import und Export von nicht erlaubnispflichtigen Waren aller Art, insbesondere Haushaltswaren, Lebensmittel, Autoteile, Maschinen und Anlagen sowie Logistik, Messeservice, Consulting/wirtschaftliche Beratung von Unternehmen aus dem asiatischen Raum, Verpackung- und Produktdesign sowie der Verkauf von Getränken und der Betrieb von Bubble Tea-Bars.