Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts in allen unternehmerischen Belangen, Durchführung von Akquisitionstätigkeiten für andere Unternehmen, Vermittlung von Aufträgen und Bereitstellung von Kontakten, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie Übernahme von Geschäftsführungs- und Besorgungstätigkeiten für andere Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, ferner die Vermietung, der Vertrieb und Handel mit erlaubnisfreien beweglichen Waren. Die Gesellschaft bietet keine Dienstleistung aus dem Bereich der Steuer- und Rechtsberatung sowie andere Tätigkeiten, die einem staatlichen Erlaubnisvorbehalt oder einer besonderen staatlichen Zulassung unterliegen.