Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ganzheitliche Planung, Entwicklung und Durchführung von Bauten und raumbildenden Ausbauten im Bereich Wohn- und Gewerbebauten einschließlich Innenraumplanung und Konzeptionierung nebst Vertrieb und Handel von Immobilien, soweit keine gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen erforderlich sind; weiter der Handel von Baustoffen / Materialien und Bauleistungen, Stoffkreisläufe und Systeme für erneuerbare Energien zum Schutz der Umwelt werden durch die Gesellschaft entwickelt und vertrieben