Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektierung, Gestaltung, Errichtung und Ausstattung von Messe- und Ausstellungsständen für Messen, Ausstellungen, Kongresse und andere Veranstaltungen im In- und Ausland einschließlich Beratungs- und Serviceleistungen; die Durchführung von Werbemaßnahmen, Erstellung von Werbematerial, Abwicklung von Werbekonzepten und Organisation von Konferenzen, Ausstellungen und kulturellen Austauschaktivitäten, sowie Lieferkettenmanagementdienste sowie die Produktion und Herstellung von Ausstellungsmaterialien und Requisiten.