Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Handelsgeschäften und Transporte bis 3,5 Tonnen, der Handel mit Produkten für den medizinischen Bedarf im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, der Handel mit Baustoffen und Bauelementen sowie Im- und Export von Baustoffen, der Handel mit Bau- und Landmaschinen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.