Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die Vornahme von Elektroinstallationen aller Art insbesondere Beratung, Planung, Ausführung, Wartung und Instandhaltungsarbeiten, Installation von Neubauten, Altbausanierung und Reparaturarbeiten, Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie Kundendienst und die Vornahme der damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.