Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines ambulanten Wundzentrums im Sinne des § 37 Abs. 7 SGB V, insbesondere im Rahmen der Versorgung sekundär heilender (insbesondere chronischer und schlecht heilender) Wunden. Das Wundzentrum verfolgt einen interprofessionellen und intersektoralen Versorgungsansatz und fungiert gleichzeitig als Leistungserbringer, Versorgungsmanager und Fallmanager mit einem zentrumbasierten Ansatz, eine effiziente Bündelung von Leistungen entsprechend der gewünschten Zusammenführungseffekte einer "Integrierten Versorgung" zu ermöglichen. In dem Wundzentrum sind Ärztinnen und Ärzte, sowie Wundmanager (examinierte Pflegekräfte) mit einer Zusatzqualifikation zur modernen Wundversorgung nach Expertenstandard gemeinsam diagnostisch, kurativ und palliativ tätig.