Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Immobilien, Geschäftsbeteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie die Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die zur Förderung dieses Unternehmensgegenstandes geeignet erscheinen. Sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung von Handels- und Kapitalgesellschaften.