Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der gewerbliche Verleih von Ton- und Lichttechnik sowie sonstigem Zubehör für Unterhaltungsveranstaltungen aller Art, der Verkauf von Verbrauchsmaterialien für Unterhaltungsveranstaltungen aller Art sowie die Vermittlung von Dienstleistungen im Zusammenhang von Unterhaltungsveranstaltungen.