Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Im- und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere der Handel mit internationalen Weinen und internationalen Marken/Brands-Spirituosen, weinhaltigen Getränken, Bier, Mineralwasser, Fruchtsäften und alkoholfreie Getränke, ausgenommen der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren sowie die Erbringung der Dienstleistung Beratung und Mediation und der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen und Unternehmenswerten im In- und Ausland, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.