Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb der Online Plattform Stadtlauscher. Diese wird u.a. zu folgenden Zwecken unterhalten: (1) Die Präsentation der lokalen und längerfristig der überregionalen Musikszene und Musikbranche. (2) Die Bereitstellung der Möglichkeit, sich online auf dem Stadtlauscher Portal mit eigenem Profil zu präsentieren für Akteure der Musikszene wie z B. Unterrichtende Musiker, Ensembles, Spielstätten, Festivals, etc. (3) Den Betrieb eines Online Magazins mit weiterführenden Informationen und beratenden Artikeln zum Musikgeschehen auf der Stadtlauscher Webplattform. (4) Die Bereitstellung technischer Lösungen zur Konzertbewerbung (Konzertkalender), Austausch von geplanten Terminen, Booking-Kontakt-Datenbank lokaler Musiker und damit Vereinfachung der Recherche für Veranstalter, Booker, Musiker und Publikum.