Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art im ln- und Ausland. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern, sich an ihnen beteiligen, sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen, Unternehmensverträge mit lhnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in Beteiligungsunternehmen auszugliedern.