Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, Förderung des Arbeits-, Katastrophen-, Zivilschutz, Unfallverhütung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und für Flüchtlinge, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke.