Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, der Bau, der Erwerb, die Verwaltung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, des Weiteren der Verkauf oder/und die Vermietung und Verpachtung der betriebsbereiten Anlagen und/oder die Veräußerung der erzeugten Energien und anderer Produkte und damit zusammenhängende Tätigkeiten.