Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten, Speiselokalen, Bars und Diskotheken, die Konzeption, Vermittlung und Durchführung von Eventveranstaltungen aller Art, sowie Betätigung in ähnlichen Geschäftsfeldern wie Marketing, Gestaltung, Kreation und Promotion. Die Gesellschaft tätigt sämtliche Geschäfte und nimmt jegliche Maßnahmen vor, die dazu dienen können, den Zweck der Gesellschaft und des Unternehmens zu fördern.