Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Vermietung von eigenem Grundbesitz, insbesondere einer Teilfläche zur Größe von ca. 53.000 m² des Flurstückes 28/81, Flur 80, Gemarkung VL 80 im Güterverkehrszentrum (GVZ) Bremen, Senator-Mester-Straße.