Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen, die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen,
die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung,
die Beratung und Vertretungen in steuerlichen Angelegenheiten, die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation sowie die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, die Prüfung von EDV-Systemen, die Tätigkeiten als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten.