Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen von und an Handelsgesellschaften sowie die Führung von anderen Unternehmen im Inland, die Vermarktung der Namensrechts "ZuHausMannsKost" sowie der Handel und die Lieferung von Lebensmitteln sowie von Nonfood-Produkten, die nicht unter eine Genehmigungspflicht fallen, an die von der Gesellschaft verwalteten Handelsgesellschaften und Unternehmen.