Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art - ausgenommen erlaubnispflichtige - aus dem In- und Ausland, insbesondere den Ländern des Fernen Ostens sowie Europas. Ferner vermögensverwaltende Tätigkeiten, insbesondere der Erwerb von Wertpapieren und Gesellschaftsbeteiligungen sowie die Durchführung und Vermittlung von Dienstleistungen - ausgenommen erlaubnispflichtige - insbesondere der Vermietung von Ferienwohnungen.