Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufbau, Betrieb und die Betreuung von Reisebüros und ähnlichen Unternehmen im Inland, insbesondere das Anbieten und der Vertrieb von Reiseprodukten, die Vermittlung von Reisedienstleistungen und alle mit dem vorgeschriebenen Gegenstand im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie die Vermittlung von ausgewählten ADAC Produkten und ADAC Dienstleistungen.