Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft gemeinschaftlich mit Frau Friederike Schnitger zu vertreten.
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere der Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der CAS Immobilien UG & Co. KG.