Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erbringung und Durchführung von Immobilien- oder städtebaulichen Entwicklungen und Erschließungen aller Art, sei es für industrielle, gewerbliche oder wohnungswirtschaftliche Zwecke, sowie das Management für die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Verwertung von Immobilienvermögen erforderlich sind. Dies umfasst den Kauf, den Besitz, die Vermietung, das Management, die Verwaltung, den Tausch und den Verkauf von Immobilienbeständen aller Art und alle damit verbundenen Geschäfte.