Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Dabei ist u.a. auch Ziel des Unternehmens, arbeitslose und arbeitsuchende Menschen beruflich zu integrieren, indem die Gesellschaft diese vermittlungsorientiert als Leiharbeiter beschäftigt und ihnen den Übergang in ein betriebliches Beschäftigungsverhältnis ermöglicht. Neben der bloßen gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist ein weiteres Ziel der gesellschaftlichen Tätigkeit, im oben genannten Rahmen u.a. im Rahmen von Fördermodellen in Zusammenarbeit mit fördernden Einrichtungen für aufgrund von Bestimmungen öffentlicher Einrichtungen als leistungsgemindert geltende Arbeitnehmer den Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dieses Angebot soll auch den öffentlichen Einrichtungen, deren Aufgabe die berufliche Integration leistungsgeminderter Menschen ist, unterbreitet werden.