Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen zu halten und durch Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen, Beteiligungen oder andere Rechtsträger und Vermögensmassen jeweils eine Geschäftsstrategie zu verfolgen, den langfristigen Wert dieser zu fördern und die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte mit Ausnahme von allen eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. Dazu gehört insbesondere auch.der Erwerb, der Verkauf sowie die Verwaltung und Vermietung von Immobilien und Grundbesitz sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Tätigkeiten.