Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als Handelsmaklerin auf dem Gebiet der Finanzberatung, die die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen aller Art und Bausparverträgen auf der Grundlage der mit den Kunden geschlossenen Maklerverträge umfasst, sowie das Erbringen von Dienst-leistungen in den Bereichen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, ausgenommen sind Geschäfte der Rechts- und Steuerberatung, ferner sind ausgenommen alle anderen Geschäfte, die einer Erlaubnis gem. § 32 KWG bedürfen. Des Weiteren ist die erlaubnispflichtige Vermittlung von Immobiliardarlehens-verträgen sowie die Vermittlung von Immobilien und Ratenkrediten Gegenstand des Unternehmens. Zu-sätzlich betreibt die Firma die Vermittlung und Vertrieb von offenen und geschlossenen Fonds, Vermitt-lung von Investmentanlagen, von Beteiligungen an Immobilien und die Vermittlung und das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen der Wirtschafts- und Personalberatung sowie im Energiebereich;
Die Tätigkeit der Vermittlung wird sowohl durch eigene, als auch untergliederte Handelsmakler ausgeübt, wodurch die Gesellschaft ebenfalls als Plattform für Handelsmakler fungiert.
Zuletzt beschäftigt sich die Firma mit der Beratung von Vertriebsgesellschaften und Maklern im Zusammenhang mit Versicherungs-, Investment-, Immobilien-, Finanzierungs- und Vertriebsfragen in deren Zusammenhang.