Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Vermarktung von Trapez- und Wellprofilen in Stahl und Aluminium, Sandwichpaneelen und Lichtplatten für vielfältige Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen und sonstigen Zubehörs sowie diesbezügliche Dienstleistungen insb. auch Anarbeitung und Zuschnitte.