Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Generalbauunternehmens zur Errichtung von schlüsselfertigen Bauten sowie die Übernahme von Bauaufträgen, die Vermittlung von Bauaufträgen ohne die Übernahme einer Bauträgertätigkeit sowie die direkte Annahme von Bauaufträgen und Weitergabe an Subunternehmer und die Übernahme der Beratung von Unternehmen, vorwiegend von Subunternehmen, im betriebswirschaftlichen Bereich.