Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Einsatz von Informationstechnologie für andere Unternehmen, die Entwicklung, der Vertrieb und die Implementierung von Software sowie die Implementierung, Unterhaltung und der Betrieb von Software-Plattformen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von realwirtschaftlichen Anlagegütern, insbesondere Immobilien.
Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft die Erstellung, Modifikation und Erweiterung sowie den Vertrieb von immobilien- und finanzwirtschaftlicher Software und entsprechender Lizenzierungen, die Erbringung von Dienstleistungen zur Installation, Wartung und Pflege dieser Software sowie das Anbieten von damit einhergehenden Servicedienstleistungen.