Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 sowie die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Leistung von offener und geschlossener Jugendarbeit durch Schaffung von Kulturangeboten im Stadtteil Huchting. Dabei geht es der Gesellschaft darum, dem einzelnen Jugendlichen geistig und schöpferisch anregende Möglichkeiten zur kreativen und persönlichen Entfaltung zu bieten. Die Gesellschaft möchte insbesondere das Kulturgut Film und die konsequente Entwicklung des Medienstandorts sowie die Medienszene in Huchting fördern. In diesem Zusammenhang soll auch Medienarbeit an Huchtinger Schulen angeboten werden.