Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betreibung eines Kiosk, der Verkauf von Getränken und Speisen, die Ausrichtung von Kulturveranstaltungen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sowie die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen, diese zu erwerben oder zu pachten, oder solche Unternehmen ganz oder teilweise unter einheitlicher Leitung zusammenzufassen.