Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden.
Die Instandsetzung, Reparatur und die Durchführung von Rückbauarbeiten von und an Energieanlagen und sonstiger
Industrieanlagen, mechanische und Strahlentrostung (Korrosionsschutzarbeiten), die Durchführung von Konservierungsarbeiten jeder
Art und damit verwandter Instandhaltungsarbeiten, ferner die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung sowie alle Tätigkeiten, die mit vorstehendem Gegenstand im weitesten Sinne im Zusammenhang stehen und zur nachhaltigen Stärkung und Erhaltung
der Ertragskraft der Gesellschaft dienlich sind.