Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften; der Erwerb und die Verwaltung eigener Vermögensgegenstände und Grundbesitz, wie zum Beispiel Immobilien; die Betriebsführung von anderen Gesellschaften, insbesondere der Vertrieb von Lizenzen der Kensington Finest Properties International AG mit Sitz in der Schweiz für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an Franchisenehmer sowie die
Unterstützung und Betreuung der Franchisenehmer zum Zwecke des Erwerbs und des Verkaufs von Grundstücken, grundstücksgleicher
Rechte, gewerblicher Räume oder Wohnräume; beratende Tätigkeiten im Bereich Akquise, Verwaltung, Schulungen, Organisation von
Unternehmen und Personen im In- und Ausland; die Vermittlung von Geschäften, z.B. Tippgeber für Immobilienverkäufe; nicht aber die
Vermittlung von Finanzierungen und Krediten und keine Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
gewerbliche Räume oder Wohnräume u.a. im Sinne des § 34c GewO.