Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gemäß § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung einschließlich der Versorgung auf der Grundlage von sozialrechtlichen Versorgungs-, Selektiv- und Integrationsverträgen, Strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) etc. und im Rahmen der privatärztlichen Versorgung sowie zur Wahrnehmung sonstiger ärztlicher Tätigkeiten (Gutachtertätigkeit etc.).