Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Projektierung, der Betrieb und Komponentenhandel von dezentralen erneuerbaren Energieanlagen, Speichersystemen und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität, sowie die Beratung und Durchführung von Seminaren zum Thema Nachhaltigkeit und Lieferketten und der Import von nachhaltigen, erlaubnisfreien Produkten. Weiterer Zweck ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.