Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von eigenem Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften/Personengesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma Friedrich Tiemann Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bremen.