Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und der Betrieb von Pflegeeinrichtungen sowie ggf. von Seniorenwohnungen, insbesondere im Verbund in der Form von Wohnparks, die Erbringung sämtlicher damit zusammenhängender Dienstleistungen und die Vornahme aller diesen Zwecken förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit ist zulässig, soweit sie nicht dem § 34 c der Gewerbeordnung unterfällt. Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller mit dem Gesellschaftszweck in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte berechtigt.