Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Transport von Gegenständen aller Art, vorwiegend im Neumöbel-Transport,
- der Einbau von genormten Baufertigteilen
- Umzüge, Transporte und Montage von Möbeln aller Art als klassische Spedition im eigenen Namen auf eigene Rechnung, vorwiegend durch Einsatz fremder Fuhrunternehmer
sowie sämtliche damit im Zusammenhang anfallende Tätigkeiten.