Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in der Medienproduktion, Konzeption, Gestaltung, Produktion und Vermarktung von digitalen Medien sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Handlungen. Jede damit zusammenhängende Tätigkeit einschließlich Modemanagement, Seminare und Workshops im Medienbereich sowie die Beteiligung an anderen Betrieben mit gleichem oder ähnlichem Zweck ist zulässig