Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte im gewerblichen, technischen und kaufmännischen Bereich und die private Arbeitsvermittlung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.