Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Import- und Exportgeschäfte jeder Art, insbesondere der Import, Export und Vertrieb von Rohtabak einschließlich der Erledigung sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Handelsgeschäfte. Unternehmensgegenstand ist ferner die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Frantz Kragh Immobilien GmbH & Co KG mit dem Sitz in Bremen (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt) sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft.