Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Management von Immobilien, Übernahmen von Verwaltungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Beteiligung an Immobilien- Gesellschaften sowie Übernahme deren Geschäftsführung, Beratung im Immobilienbereich, Vermittlung von Verkäufen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß vorgenannter Verträge.