Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdingsgesellschaft, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung eigenen Immobilienbesitzes, soweit nicht genehmigungsbedürftig und ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte und der Handel mit Aktien, Optionsscheinen und Zertifikaten auf eigene Rechnung und ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte.