Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und ggf. die Veräußerung der BHYO Geschäftsanteile, die Finanzierung bzw. Refinanzierung der BHYO und die Durchführung von sonstigen Investitionen im Zusammenhang mit der BHYO Beteiligung sowie ggf. der Refinanzierung am Kapitalmarkt.