Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb von Beteiligungen in jedweder Form an Handels-, Industrie-, Finanz- oder anderen Gesellschaften oder Unternehmen in Deutschland oder im Ausland, sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft kann Verwaltungssaufgaben wie kaufmännische Leitung durchführen und Beratungsdienstleistungen erbringen oder sonstige kaufmännnische oder finanzielle Tätigkeiten ausüben.