Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen in sämtlichen nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeitsfeldern, speziell in den Bereichen der IT-Dienstleistungen, Softwaredienstleistungen, Softwareberatung, Softwarepflege und Unterstützung bei EDV-Anlagen inklusive Rettung und Sicherung sensibler Daten, Entwicklung und Vertrieb von Software sowie Inbound-Support-Dienstleistungen, Neukundenakquise und provisionsbasierte Vermittlung von Aufträgen im Bereich der IT Technik.